Internationales Steuerrecht ist eine Disziplin für sich
Wer grenzüberschreitend lebt, arbeitet oder Vermögen hält, bewegt sich zwischen nationalem Steuerrecht, EU-Recht und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ein gewöhnlicher Steuerberater sieht selten die Querverbindungen – etwa zwischen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG und den Anrechnungsregeln des jeweiligen DBA. Die Kosten falscher Beratung sind regelmäßig fünf- bis sechsstellig.
Typische Konstellationen
| Konstellation | Hauptthema | Risiko |
|---|---|---|
| Grenzgänger CH / FR / LU / AT | Grenzgängerregelung im DBA | 60-Tage-Regel CH, falsche Lohnabrechnung |
| Auslandsentsendung | 183-Tage-Regel, A1-Bescheinigung | Doppelte Sozialversicherung, falsches Lohnsteuerland |
| Wegzug ins EU-/Drittland | § 6 AStG Wegzugsbesteuerung | Aufdeckung stiller Reserven bei wesentlicher Beteiligung |
| Holding in NL/IE/LU | DBA, ATAD, Hinzurechnung | Funktionsverlagerung, Substanztest |
| Erbschaft im Ausland | DBA-Erbschaft, ErbStG | Doppelbesteuerung trotz DBA in vielen Fällen |
| Auslandsimmobilie | Belegenheitsstaat / Welteinkommen | Anrechnungs- vs. Freistellungsmethode prüfen |
Grenzgänger: jedes Land hat eigene Regeln
Grenzgänger nach Schweiz versteuern grundsätzlich in Deutschland (mit Anrechnung von 4,5 % CH-Quellensteuer), verlieren das Privileg aber, wenn sie mehr als 60 Nicht-Rückkehrtage im Jahr haben – dann gilt die Tätigkeitsstaat-Besteuerung. Luxemburg hat keine klassische Grenzgängerregelung, sondern besteuert die Tätigkeit; Deutschland stellt frei. Frankreich kennt eine 20-km-Grenzgängerzone. Österreich arbeitet mit einer 30-km-Grenzgängerregelung. Wer hier den falschen Berater hat, zahlt entweder doppelt oder bekommt böse Nachzahlungen.
Was wir bei der Vermittlung prüfen
Wir vermitteln gezielt an Kanzleien mit internationaler Praxis – meist mit eigenem International-Tax-Desk und Sprachen jenseits von Deutsch und Englisch. Wir achten darauf, dass der Berater Korrespondenzkanzleien im Zielland hat oder die lokalen Erklärungen selbst macht.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist die 183-Tage-Regel?
Eine Standardklausel in den meisten DBA: Wer sich weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält, vom Arbeitgeber im Ansässigkeitsstaat bezahlt wird und keine Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat hat, versteuert das Gehalt im Wohnsitzstaat. Sobald eine Voraussetzung kippt, kann der Tätigkeitsstaat zugreifen.
Wann fällt Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG an?
Bei Wegzug ins Ausland werden bei Inhabern wesentlicher Beteiligungen (≥ 1 %) an Kapitalgesellschaften die stillen Reserven so behandelt, als wäre der Anteil verkauft worden – fiktive Veräußerungssteuer. Innerhalb der EU/EWR ist eine zinslose Stundung möglich, in Drittländer nur unter strengen Voraussetzungen.
Lohnt eine Holding in den Niederlanden oder Luxemburg?
Pauschal nein. Seit ATAD, GAAR und Substanzanforderungen reicht eine reine "Briefkastenholding" nicht mehr. Funktionierende Auslandsstrukturen brauchen echte Substanz (Personal, Räume, Entscheidungen vor Ort) und müssen einen wirtschaftlichen Grund jenseits der Steuerersparnis haben.
Wer braucht einen internationalen Steuerberater?
Jeder mit Wohnsitz, Einkünften, Vermögen oder Beteiligungen über die Grenze. Insbesondere Grenzgänger, Auslandsentsandte, Auswanderer, Eigentümer ausländischer Immobilien und Inhaber von Auslandsbeteiligungen.