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SCHWERPUNKTHeilberufe

Steuerberater für Ärzte & Heilberufe finden

Praxis, BAG, MVZ, Praxisverkauf – Heilberufe haben eigene Steuerregeln und brauchen Berater, die KZV/KV-Abrechnung, Abfärbungsrisiko und § 34 EStG aus dem Effeff kennen. Wir vermitteln an Spezialisten mit echter Heilberufe-Praxis.

Ärzte und Zahnärzte: Freiberufler mit Sonderregeln

Heilberufe sind nach § 18 EStG freiberuflich und damit gewerbesteuerfrei – solange keine berufsfremden Tätigkeiten dazukommen. Genau hier liegen die teuren Fallen: Praxis-Apotheke, eigenes Labor mit Fremdaufträgen, Kosmetik-Behandlungen, IGeL-Verkäufe oder die Beteiligung eines Nicht-Arztes können die Freiberuflichkeit kippen und die ganze Praxis in die Gewerbesteuer ziehen.

Die wichtigsten Themen im Überblick

ThemaRegelungWorauf es ankommt
Freiberuflichkeit§ 18 EStGKeine Gewerbesteuer – Abfärbung droht bei Mischtätigkeit
BAG / MVZ-StrukturierungGesellschaftsrechtliche FormBAG meist freiberuflich, MVZ gewerblich (GmbH)
EÜR vs. Bilanzierung§ 4 Abs. 3 EStGPraxen i. d. R. EÜR – Wahlrecht bleibt bis Schwellen
Investitionsabzugsbetrag§ 7g EStGBis 50 % vorab abziehen für geplante Anschaffung
Praxisverkauf / -übergabe§§ 16, 34 EStGHalber Steuersatz ab 55 Jahre einmalig – saubere Übergabe entscheidet
Umsatzsteuer Heilbehandlung§ 4 Nr. 14 UStGTherapeutische Leistungen steuerfrei, ästhetische nicht

Praxisverkauf: einmalige Chance, die viele verschenken

Wer mit 55 oder älter seine Praxis verkauft, kann den Veräußerungsgewinn einmalig nach § 34 Abs. 3 EStG mit dem ermäßigten Durchschnittssteuersatz versteuern – auf bis zu 5 Mio. € Gewinn. Das spart regelmäßig sechsstellige Beträge. Voraussetzung: vollständige Aufgabe oder Verkauf des Betriebs, korrekte Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen, kein "Zurückbehalten" einzelner Patienten. Wer die Konstruktion erst beim Notartermin bemerkt, hat die Steuerersparnis bereits verloren.

Was wir bei der Vermittlung prüfen

Wir vermitteln an Steuerberater, die regelmäßig Heilberufe betreuen – von der Einzelpraxis bis zur überörtlichen BAG. Heilberufe-Mandate verlangen Kenntnis der KZV/KV-Abrechnung, der Berufsordnung und der Honorarsystematik; dieses Wissen baut man nicht in einem Quartal auf.


FAQ

Häufige Fragen

Sind Ärzte und Zahnärzte gewerbesteuerpflichtig?

Grundsätzlich nein – Heilbehandlung ist nach § 18 EStG freiberuflich. Sobald berufsfremde Tätigkeiten wie Apothekenverkauf, Kosmetik ohne medizinische Indikation oder Beteiligung eines Nicht-Arztes dazukommen, kann es zur Abfärbung kommen, mit voller Gewerbesteuerpflicht der Praxis.

Welche Rechtsform ist für eine Zahnarztpraxis ideal?

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, früher Gemeinschaftspraxis) als GbR oder PartG ist Standard und bleibt freiberuflich. Eine zahnärztliche MVZ-GmbH ist möglich, ist aber gewerblich, gewerbesteuerpflichtig und körperschaftsteuerpflichtig – meist nur bei größeren Strukturen sinnvoll.

Was ist der ermäßigte Steuersatz bei Praxisverkauf?

Nach § 34 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige ab 55 Jahren einmalig im Leben den Veräußerungsgewinn mit dem halben Durchschnittssteuersatz (mindestens 14 %) auf bis zu 5 Mio. € versteuern. Das setzt eine vollständige Betriebsaufgabe voraus.

Sind IGeL-Leistungen umsatzsteuerpflichtig?

Es kommt auf den medizinischen Zweck an: Liegt eine therapeutische Indikation vor, sind sie nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Rein ästhetische Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit unterliegen der Umsatzsteuer.