Nachfolge und Erbschaftsteuer gehören zusammen
Die Übergabe eines Unternehmens oder größeren Vermögens an die nächste Generation ist nie nur eine erbrechtliche Frage. Die steuerliche Strukturierung entscheidet, wieviel ankommt – und ob das übergebene Unternehmen den Übergang überlebt. Wer ohne Plan stirbt, riskiert, dass Erben das Familienunternehmen verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zu zahlen. Eine geplante Übertragung zu Lebzeiten, kombiniert mit Schenkungssteuer-Freibeträgen alle 10 Jahre, reduziert die Steuerlast in vielen Fällen auf null.
Freibeträge nach ErbStG im Überblick
| Verhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | I (7–30 %) |
| Kind / Stiefkind | 400.000 € pro Elternteil | I (7–30 %) |
| Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 € | I (7–30 %) |
| Enkel (Eltern leben) | 200.000 € | I (7–30 %) |
| Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder | 20.000 € | II (15–43 %) |
| Sonstige Erben (Freunde, Lebensgefährten ohne Ehe) | 20.000 € | III (30–50 %) |
Schenkungssteuer-Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Ein Vermögen von 1,6 Mio. € lässt sich so über 30 Jahre an zwei Kinder völlig steuerfrei übertragen – wenn früh genug begonnen wird.
Betriebsvermögen: die §§ 13a, 13b ErbStG
Für die Übertragung von Betriebsvermögen – GmbH-Anteile über 25 %, Personengesellschaftsanteile, Einzelunternehmen – sieht das Erbschaftsteuergesetz besondere Verschonungen vor. Bei Regelverschonung (85 %) bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn das Unternehmen 5 Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme nicht unter eine Mindestquote fällt. Bei Optionsverschonung (100 %) wird die Steuer komplett erlassen – Behaltefrist 7 Jahre, höhere Lohnsummenanforderung. Bei Großerwerben über 26 Mio. € greift ein Bedürfnistest oder ein Abschmelzungsmodell.
Typische Gestaltungswege
Schenkung gegen Nießbrauch: Übergabe der Substanz an Kinder, Behalten der Erträge. Steuerlich wird der Nießbrauch wertmindernd berücksichtigt.
Familienpool / Familien-KG: Bündelung von Immobilien oder Wertpapieren in einer Personengesellschaft, Übertragung von Anteilen über Jahre – mit Stimmrechtskontrolle bei den Eltern.
Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung des Familienunternehmens zu Lebzeiten unter Nutzung der §§ 13a, 13b ErbStG und der 10-Jahres-Frist für Schenkungssteuer-Freibeträge.
Doppelte Holding: Aufsetzen einer Familien-Holding über den operativen Gesellschaften zur späteren Vereinfachung der Übertragung.
Warum ein Spezialist unverzichtbar ist
Erbschaftsteuer- und Nachfolgegestaltung berührt Schenkungs-, Erb-, Bewertungs- und Gesellschaftsrecht gleichzeitig. Die Bewertung von Unternehmen folgt eigenen Regeln (vereinfachtes Ertragswertverfahren, Substanzwert), bei Immobilien greift das Sachwertverfahren oder das Vergleichswertverfahren. Eine falsche Bewertung oder ein übersehener Sperrfristverstoß löst Steuern nachträglich aus – bis zu zehn Jahre rückwirkend. Wir vermitteln gezielt an Berater mit Schwerpunkt Nachfolge und Erbschaftsteuer.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkung an meine Kinder?
400.000 € pro Kind und pro Elternteil. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern können also 1,6 Mio. € alle 10 Jahre steuerfrei übertragen werden. Der Freibetrag erneuert sich nach 10 Jahren komplett.
Wie funktioniert die 85%-Verschonung bei Betriebsvermögen?
Bei Übertragung von Betriebsvermögen (z. B. GmbH-Anteile > 25 %) bleiben 85 % steuerfrei, wenn der Erwerber das Unternehmen 5 Jahre fortführt und die Lohnsumme insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (§ 13a ErbStG). Bei 100%-Optionsverschonung beträgt die Behaltefrist 7 Jahre.
Was passiert bei einer Schenkung ohne Notar?
Schenkungen von Geld können formlos erfolgen, sind aber innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Schenkungen von Immobilien oder GmbH-Anteilen benötigen zwingend notarielle Beurkundung.
Lohnt sich eine Familien-KG für Immobilien?
Häufig ja. Sie bündelt Vermögen, erlaubt die schrittweise Übergabe von Anteilen unter Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre und lässt die Stimmrechtskontrolle bei den Eltern. Die Konstruktion erfordert aber sorgfältige steuerliche Aufsetzung.
Ab wann lohnt sich eine Nachfolgeberatung?
Bei einem Vermögen ab ca. 500.000 € beginnen die Freibeträge zu wirken. Bei Betriebsvermögen oder Immobilienportfolios sollte die Beratung deutlich vor dem 65. Lebensjahr starten, um die 10-Jahres-Fristen der Schenkungssteuer voll nutzen zu können.