Krypto und Trading sind keine "normalen Kapitaleinkünfte"
Krypto-Assets werden steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt – mit einer einjährigen Spekulationsfrist, eigener Verlustverrechnungslogik und einer Pflicht zur lückenlosen Dokumentation jeder Transaktion. Wer auf zwanzig Börsen handelt, Staking betreibt, NFT mintet oder über DeFi-Protokolle Liquidity Mining macht, produziert pro Jahr fünf- bis sechsstellige Transaktionszahlen. Ein klassischer Steuerberater scheitert daran.
Die wichtigsten Themen im Überblick
| Sachverhalt | Behandlung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Krypto-Verkauf nach < 1 Jahr | § 23 EStG, persönlicher Steuersatz | FIFO-Methode, Freigrenze 1.000 € (ab 2024) |
| Krypto-Verkauf nach > 1 Jahr | Steuerfrei | Saubere Anschaffungs-/Veräußerungs-Dokumentation |
| Staking / Lending | § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) | Haltefrist beim gestakten Coin laut BMF: 1 Jahr |
| Mining (gewerblich) | § 15 EStG, Gewerbesteuer | Bei nachhaltiger Tätigkeit gewerblich |
| CFD- und Forex-Trading | § 20 EStG, Abgeltungsteuer | Verlustverrechnungstopf für Termingeschäfte stark begrenzt |
| Aktien-Daytrading | § 20 EStG | Bei Übergang zur Gewerblichkeit § 15 EStG möglich |
Verlustverrechnung Termingeschäfte: die 20.000-€-Falle
Verluste aus Termingeschäften (CFDs, Futures, Optionen) durften nach § 20 Abs. 6 EStG bis 2024 nur bis 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden – bei größeren Trading-Verlusten steuerlicher Totalverlust. Diese Regelung wurde mittlerweile vom BFH und Gesetzgeber überarbeitet (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung). Wer für offene Jahre prüfen lässt, kann oft erhebliche Beträge nachträglich verrechnen.
Was wir bei der Vermittlung prüfen
Wir vermitteln an Berater mit echter Krypto- und Trading-Praxis – typischerweise mit Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing, die Wallet-Anbindung, FIFO-Berechnung und DeFi-Logik beherrschen. Wer Krypto "nebenbei" macht, verbrennt Ihre Steuerersparnis im Klärungsaufwand.
FAQ
Häufige Fragen
Wann ist Krypto-Verkauf steuerfrei?
Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Gewinn aus dem Verkauf von Krypto-Assets nach § 23 EStG steuerfrei. Beim Verkauf innerhalb eines Jahres greift die Spekulationsbesteuerung mit dem persönlichen Steuersatz; ab 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 €.
Wie wird Staking versteuert?
Staking-Erträge sind nach Auffassung des BMF sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) und im Zuflusszeitpunkt mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Die Haltefrist beim gestakten Coin selbst beträgt nach aktueller BMF-Sicht ein Jahr (nicht 10).
Ist Trading mit Aktien immer Abgeltungsteuer?
Im Regelfall ja, mit 25 % zzgl. SolZ. Bei intensivem, gewerbsmäßigem Handel (eigene Räume, fremde Mittel, marktferne Aktivität) kann der Trader als gewerblicher Wertpapierhändler eingestuft werden – dann § 15 EStG mit Verlust- und Gewerbesteuerlogik.
Brauche ich einen Steuerberater für Krypto?
Spätestens bei mehreren Wallets, DeFi-Aktivitäten, Staking, NFT oder einem fünfstelligen Portfolio. Die saubere Dokumentation und FIFO-Berechnung ist ohne Spezial-Tool und Beratung praktisch nicht zu leisten.