GLOSSAR28 Begriffe · Steuerrecht
Glossar Steuerrecht
Zentrale Fachbegriffe aus Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und internationaler Besteuerung – kurz definiert, mit Paragraphen und Praxisbeispiel.
A
2- Abgeltungsteuer
- Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Steuersatz von 25 % auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne). Mit Solidaritätszuschlag steigt die Belastung auf 26,375 %, mit Kirchensteuer auf bis zu 27,99 %. Sie wird in der Regel direkt vom Kreditinstitut einbehalten – ohne weitere Erklärungspflicht.
- AfA
- Die AfA verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts steuerlich über die Nutzungsdauer. Bei vermieteten Wohngebäuden beträgt der lineare Satz nach § 7 Abs. 4 EStG je nach Baujahr 2 %, 2,5 % oder seit 2023 3 % pro Jahr.
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Immobilien
E
3- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Erfasst werden Betriebseinnahmen und -ausgaben nach dem Zufluss-/Abflussprinzip. Zulässig für Freiberufler ohne Umsatzgrenze und für Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO, ab 2024).
- Erbschaftsteuer
- Die Erbschaftsteuer erfasst Erwerbe von Todes wegen und folgt demselben Regime wie die Schenkungssteuer. Sie wird auf den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug persönlicher Freibeträge erhoben. Die Belastung reicht je nach Steuerklasse und Höhe von 7 % bis 50 %.
- Erhaltungsaufwand
- Erhaltungsaufwand sind Ausgaben, die den ursprünglichen Zustand eines Gebäudes erhalten oder wiederherstellen, ohne seine Substanz wesentlich zu verändern. Sie sind im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar oder auf zwei bis fünf Jahre verteilbar.
Unternehmen
Nachfolge
Immobilien
G
2- Gewerbesteuer
- Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag inländischer Gewerbebetriebe. Berechnung: Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × kommunaler Hebesatz (200–580 %). Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €; die GewSt wird bei der Einkommensteuer angerechnet.
- GoBD
- Die GoBD sind die Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zur Führung und Aufbewahrung steuerrelevanter Daten in elektronischer Form. Sie verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit – plus Verfahrensdokumentation.
Unternehmen
Unternehmen
H
3- Haltefrist Krypto
- Kryptowährungen im Privatvermögen sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sonstige Wirtschaftsgüter. Werden sie länger als ein Jahr gehalten, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Innerhalb der Jahresfrist greift der persönliche Einkommensteuersatz (bis 45 %) – Freigrenze 1.000 € pro Jahr (bis 2023: 600 €).
- Herstellungskosten
- Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder eine wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 HGB). Sie werden aktiviert und über die AfA verteilt.
- Holding
- Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält. Dividenden und Veräußerungsgewinne sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben rund 1,5 % Steuerlast. Diese Schachtelprivileg-Wirkung macht die Holding zum zentralen Werkzeug der Steuergestaltung.
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Immobilien
Gestaltung
I
2- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert. Sie ist nach § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a UStG steuerfrei – Voraussetzung sind gültige USt-IdNr. des Abnehmers, Gelangensnachweis und Zusammenfassende Meldung.
- Ist-Versteuerung
- Bei der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang, nicht bereits mit der Leistungsausführung. Zulässig für Freiberufler ohne Grenze sowie für Unternehmen unter 800.000 € Vorjahresumsatz (ab 2024). Vorteil: bessere Liquidität, weil nicht für offene Forderungen vorfinanziert werden muss.
E-Commerce
Unternehmen
K
2- Kleinunternehmer
- Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 € und der voraussichtliche laufende Umsatz 100.000 € nicht übersteigt (Werte ab 2025). Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Rechnungen werden ohne USt ausgestellt.
- Körperschaftsteuer
- Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % auf das zu versteuernde Einkommen, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 15,825 %.
Unternehmen
Unternehmen
P
2- Pauschalierung Land- und Forstwirte
- Land- und Forstwirte können nach § 24 UStG ihre Umsätze pauschal mit einem Durchschnittssatz (2025: 7,8 %) der Umsatzsteuer unterwerfen, ohne Vorsteuer abzuziehen. Voraussetzung ist ein Vorjahresumsatz unter 600.000 €. Die Pauschale ist gegenüber der Regelbesteuerung administrativ einfacher, aber nicht immer wirtschaftlich vorteilhaft.
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte sind Verkäufe von Privatvermögen innerhalb gesetzlicher Spekulationsfristen. Sie sind als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 2 EStG) mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Freigrenze: 1.000 € pro Jahr (Krypto/sonstige Wirtschaftsgüter); Immobilien-Gewinne sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Landwirtschaft
Immobilien
S
3- Schachtelprivileg
- Das Schachtelprivileg nach § 8b KStG stellt Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Empfänger-Kapitalgesellschaft zu 95 % steuerfrei. Die verbleibenden 5 % gelten als nichtabziehbare Betriebsausgaben – effektive Belastung rund 1,5 %.
- Schenkungssteuer
- Die Schenkungssteuer wird auf Zuwendungen unter Lebenden erhoben und folgt denselben Tarifen und Freibeträgen wie die Erbschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 ErbStG). Persönliche Freibeträge: 500.000 € (Ehegatte), 400.000 € (Kind), 200.000 € (Enkel) – alle 10 Jahre neu.
- Spekulationsfrist
- Die Spekulationsfrist nach § 23 EStG legt fest, ab wann der Verkauf von Privatvermögen steuerfrei bleibt. Für Immobilien beträgt sie 10 Jahre, für andere Wirtschaftsgüter wie Krypto-Spot 1 Jahr. Innerhalb der Frist erzielte Gewinne sind als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig.
Gestaltung
Nachfolge
Immobilien
T
2- Teileinkünfteverfahren
- Beim Teileinkünfteverfahren werden 40 % der Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei gestellt; die restlichen 60 % unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Es greift bei natürlichen Personen mit qualifizierter Beteiligung (≥ 1 % im Privatvermögen oder Anteilen im Betriebsvermögen).
- Thesaurierungsbegünstigung
- Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG erlaubt Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht entnommene Gewinne mit nur 28,25 % zu versteuern – statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Bei späterer Entnahme greift eine Nachversteuerung mit 25 %.
Gestaltung
Gestaltung
W
2- Wegzugsbesteuerung
- Bei Wegzug ins Ausland werden stille Reserven in Anteilen ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) fiktiv realisiert und besteuert – auch ohne Verkauf. Seit 2022 entfällt die zinslose Stundung bei EU-Wegzug; Stundung nur noch auf Antrag in sieben Jahresraten gegen Sicherheitsleistung.
- Werbungskosten
- Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG). Sie mindern bei den Überschusseinkunftsarten – etwa Vermietung, Arbeitslohn, Kapitalvermögen – das steuerpflichtige Einkommen. Bei Gewinneinkünften heißen sie Betriebsausgaben.
International
Vermietung privat