steuerklug.de
BEGRIFFInternational

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Auch: Exit Tax

Definition

Bei Wegzug ins Ausland werden stille Reserven in Anteilen ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) fiktiv realisiert und besteuert – auch ohne Verkauf. Seit 2022 entfällt die zinslose Stundung bei EU-Wegzug; Stundung nur noch auf Antrag in sieben Jahresraten gegen Sicherheitsleistung.

Rechtsgrundlage: § 6 AStG

Wann § 6 AStG greift

  • Mindestens 7 von 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland
  • Beteiligung ≥ 1 % an Kapitalgesellschaft
  • Ende der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug, Tod, unentgeltliche Übertragung an Ausländer)

Was besteuert wird

Differenz zwischen gemeinem Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt und Anschaffungskosten – versteuert nach dem Teileinkünfteverfahren (60 % zum persönlichen Satz).

Stundungsoptionen

Auf Antrag 7 Jahresraten – mit Sicherheitsleistung und Verzinsung. Die alte EU-Stundung (unbegrenzt, zinslos, ohne Sicherheit) wurde 2022 abgeschafft.

Abgrenzung

Entstrickung (§ 4 Abs. 1 EStG)
Wegzug betrieblicher Wirtschaftsgüter – eigenes Regime im Betriebsvermögen.
Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Greift zusätzlich für 10 Jahre nach Wegzug in Niedrigsteuerland.
Praxisbeispiel

Gesellschafter (60 % GmbH-Anteil, Anschaffungskosten 25.000 €, Verkehrswert 2 Mio. €) zieht in die Schweiz. Fiktiver Veräußerungsgewinn 1,975 Mio. €, davon 60 % steuerpflichtig × 45 % = ca. 533.000 € Steuer – fällig ohne tatsächlichen Verkauf.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)