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Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: Was wirklich auf Auswanderer zukommt

Wen § 6 AStG trifft

Die Wegzugsbesteuerung trifft natürliche Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft halten. Die wirtschaftliche Folge: Deutschland besteuert beim Wegzug einen Veräußerungsgewinn, der nie tatsächlich realisiert wurde.

Bemessung der fiktiven Veräußerung

Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen gemeinem Wert der Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs und den Anschaffungskosten. Die Wertermittlung ist anspruchsvoll und basiert in der Regel auf dem IDW S1-Bewertungsverfahren oder dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Hier entstehen die größten Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.

Stundung – was geht und was nicht

ZiellandStundungBedingung
EU/EWR (alt: bis 2021)unbefristet, zinsloskeine Sicherheit
EU/EWR (neu: ab 2022)7 Jahre, ratierlichggf. Sicherheit
Drittlandauf Antrag, mit SicherheitBankgarantie
Rückkehr in 7 JahrenSteuer entfälltTatsächliche Rückkehr nötig

Gestaltungsoptionen

Vor dem Wegzug lohnt eine vollständige Analyse: Holding-Einbringung kann den Tatbestand verschieben, Verlustverrechnung mit anderen Veräußerungsgewinnen ist möglich, und in vielen Fällen lässt sich der Wegzug durch eine vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes innerhalb der EU steuerlich anders gestalten. Wer ohne Beratung wegzieht, zahlt regelmäßig sechs- bis siebenstellig.


FAQ

Häufige Fragen

Wann fällt Wegzugsbesteuerung an?

Bei Wegzug einer natürlichen Person mit wesentlicher Beteiligung (≥ 1 %) an einer Kapitalgesellschaft, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht endet oder eine sonstige Entstrickungssituation eintritt.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer?

Sie entspricht der normalen Versteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren – effektiv etwa 26–28 % auf die stillen Reserven.

Kann ich die Steuer stunden?

Bei Wegzug in EU/EWR seit 2022 nur noch ratierlich über 7 Jahre, oft mit Sicherheitsleistung. Bei Rückkehr binnen sieben Jahren entfällt die Steuer vollständig.

Weiterführend

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