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Doppelbesteuerungsabkommen verstehen: Aufbau und Methoden

Was ein DBA macht

Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Die Verteilungsnormen orientieren sich am OECD-Musterabkommen und decken Arbeitslohn, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Immobilieneinkünfte, Renten und Kapitalgewinne ab.

Die zwei Methoden

MethodeWieEffekt
FreistellungEinkünfte bleiben im Wohnsitzstaat steuerfreiProgressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz auf das Inlandseinkommen
AnrechnungWohnsitzstaat besteuert weltweitAusländische Steuer wird angerechnet, max. bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte

Die 183-Tage-Regel

Für Arbeitslohn enthalten fast alle DBA die 183-Tage-Regel: Wer sich weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält, vom Arbeitgeber im Wohnsitzstaat bezahlt wird und keine Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat hat, versteuert das Gehalt im Wohnsitzstaat. Sobald eine dieser drei Bedingungen kippt, kann der Tätigkeitsstaat zugreifen.

Typische Fehler

Wer ein DBA liest wie ein Gesetz, irrt: Die Klauseln sind Verteilungsnormen, nicht direkte Anweisungen ans Finanzamt. Erst zusammen mit deutschem Steuerrecht und der jeweiligen Methodenklausel entsteht die konkrete Steuerwirkung. Auch der Rückfall an Deutschland nach § 50d Abs. 8/9 EStG (wenn der andere Staat das Einkommen nicht besteuert) wird häufig übersehen.


FAQ

Häufige Fragen

Was ist die Freistellungsmethode?

Die Einkünfte aus dem ausländischen Staat bleiben in Deutschland steuerfrei. Sie erhöhen aber unter dem Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Was ist die 183-Tage-Regel?

Eine DBA-Standardklausel: Wer sich weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält, der Arbeitgeber im Wohnsitzstaat sitzt und es keine Betriebsstätte gibt, versteuert das Gehalt im Wohnsitzstaat.

Was ist eine Betriebsstätte?

Eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 OECD-MA). Sie löst im Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht aus.

Weiterführend

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