Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge zwischen Staaten, die das Besteuerungsrecht für grenzüberschreitende Einkünfte verteilen. Deutschland hat über 90 DBA abgeschlossen, meist nach dem OECD-Musterabkommen. Sie vermeiden doppelte Besteuerung durch Freistellungs- oder Anrechnungsmethode.
Rechtsgrundlage: OECD-MA, § 34c EStG
Die beiden Methoden
| Methode | Wirkung |
|---|---|
| Freistellung mit Progressionsvorbehalt | Einkünfte in DE steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen |
| Anrechnung | Einkünfte in DE besteuert, ausländische Steuer wird angerechnet |
Typische Verteilungsregeln
- Arbeitslohn: Tätigkeitsstaat (mit 183-Tage-Klausel)
- Unternehmensgewinne: Betriebsstättenstaat
- Dividenden: Wohnsitzstaat, Quellensteuer im Quellenstaat (meist 5–15 %)
- Zinsen: regelmäßig Wohnsitzstaat
- Immobilien: Belegenheitsstaat
Kein DBA?
Wenn kein DBA besteht, greift einseitig § 34c EStG – ausländische Steuer wird auf die deutsche ESt angerechnet, höchstens bis zur Höhe der anteiligen deutschen Steuer.
Abgrenzung
- Quellensteuer
- Vom Quellenstaat erhobene Steuer, deren Erstattung oder Reduktion das DBA regelt.
- Wegzugsbesteuerung
- Nationale Vorschrift, die durch DBA nicht ausgehebelt wird.
Berater mit Wohnsitz Deutschland erzielt Honorar in der Schweiz. DBA DE-CH ordnet das Besteuerungsrecht Deutschland zu (kein Betriebsstättenstandort CH); CH-Quellensteuer wird auf Antrag erstattet.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)