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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Auch: DBA

Definition

Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge zwischen Staaten, die das Besteuerungsrecht für grenzüberschreitende Einkünfte verteilen. Deutschland hat über 90 DBA abgeschlossen, meist nach dem OECD-Musterabkommen. Sie vermeiden doppelte Besteuerung durch Freistellungs- oder Anrechnungsmethode.

Rechtsgrundlage: OECD-MA, § 34c EStG

Die beiden Methoden

MethodeWirkung
Freistellung mit ProgressionsvorbehaltEinkünfte in DE steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen
AnrechnungEinkünfte in DE besteuert, ausländische Steuer wird angerechnet

Typische Verteilungsregeln

  • Arbeitslohn: Tätigkeitsstaat (mit 183-Tage-Klausel)
  • Unternehmensgewinne: Betriebsstättenstaat
  • Dividenden: Wohnsitzstaat, Quellensteuer im Quellenstaat (meist 5–15 %)
  • Zinsen: regelmäßig Wohnsitzstaat
  • Immobilien: Belegenheitsstaat

Kein DBA?

Wenn kein DBA besteht, greift einseitig § 34c EStG – ausländische Steuer wird auf die deutsche ESt angerechnet, höchstens bis zur Höhe der anteiligen deutschen Steuer.

Abgrenzung

Quellensteuer
Vom Quellenstaat erhobene Steuer, deren Erstattung oder Reduktion das DBA regelt.
Wegzugsbesteuerung
Nationale Vorschrift, die durch DBA nicht ausgehebelt wird.
Praxisbeispiel

Berater mit Wohnsitz Deutschland erzielt Honorar in der Schweiz. DBA DE-CH ordnet das Besteuerungsrecht Deutschland zu (kein Betriebsstättenstandort CH); CH-Quellensteuer wird auf Antrag erstattet.

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)