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BEGRIFFGestaltung

Holding (Kapitalgesellschafts-Struktur)

Auch: Holdingstruktur · Beteiligungsgesellschaft

Definition

Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält. Dividenden und Veräußerungsgewinne sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben rund 1,5 % Steuerlast. Diese Schachtelprivileg-Wirkung macht die Holding zum zentralen Werkzeug der Steuergestaltung.

Rechtsgrundlage: § 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG

Funktionsweise

Die Holding (meist GmbH) hält 100 % der Anteile an der operativen GmbH. Gewinne werden auf Ebene der Tochter mit ca. 30 % (KSt + GewSt) versteuert und dann als Dividende an die Holding ausgeschüttet – dort fast steuerfrei. Erst bei Ausschüttung an die natürliche Person greift die Abgeltungsteuer (26,375 %).

Vergleich der Belastung

VarianteBelastung GewinnBelastung Verkauf Anteile
Direktbeteiligungca. 30 % + 26,375 %26,375 % auf Veräußerungsgewinn
Holdingca. 30 % + 1,5 %ca. 1,5 % effektiv (§ 8b KStG)

Wann sich eine Holding lohnt

Vor allem bei geplantem Unternehmensverkauf, bei Reinvestition der Erträge und bei mehreren Tochtergesellschaften zur Risikoabschirmung. Bei reiner Privatentnahme spart die Holding nichts.

Abgrenzung

Personengesellschaft
Bei OHG/KG fließen Gewinne direkt in die ESt – kein Schachtelprivileg.
Atypisch stille Beteiligung
Steuerlich Personengesellschaft, daher kein § 8b KStG.
Praxisbeispiel

Unternehmer verkauft seine operative GmbH für 2 Mio. €. Direktverkauf: ca. 528.000 € Steuer (26,375 %). Über Holding: ca. 30.000 € (1,5 %) – ein Liquiditätsvorteil von rund 498.000 €, solange das Geld in der Holding bleibt.

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)