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BEGRIFFGestaltung

Holding (Kapitalgesellschafts-Struktur)

Auch: Holdingstruktur · Beteiligungsgesellschaft

Definition

Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält. Dividenden und Veräußerungsgewinne sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben rund 1,5 % Steuerlast. Diese Schachtelprivileg-Wirkung macht die Holding zum zentralen Werkzeug der Steuergestaltung.

Rechtsgrundlage: § 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG

Funktionsweise

Die Holding (meist GmbH) hält 100 % der Anteile an der operativen GmbH. Gewinne werden auf Ebene der Tochter mit ca. 30 % (KSt + GewSt) versteuert und dann als Dividende an die Holding ausgeschüttet – dort fast steuerfrei. Erst bei Ausschüttung an die natürliche Person greift die Abgeltungsteuer (26,375 %).

Vergleich der Belastung

VarianteBelastung GewinnBelastung Verkauf Anteile
Direktbeteiligungca. 30 % + 26,375 %26,375 % auf Veräußerungsgewinn
Holdingca. 30 % + 1,5 %ca. 1,5 % effektiv (§ 8b KStG)

Wann sich eine Holding lohnt

Vor allem bei geplantem Unternehmensverkauf, bei Reinvestition der Erträge und bei mehreren Tochtergesellschaften zur Risikoabschirmung. Bei reiner Privatentnahme spart die Holding nichts.

Abgrenzung

Personengesellschaft
Bei OHG/KG fließen Gewinne direkt in die ESt – kein Schachtelprivileg.
Atypisch stille Beteiligung
Steuerlich Personengesellschaft, daher kein § 8b KStG.
Praxisbeispiel

Unternehmer verkauft seine operative GmbH für 2 Mio. €. Direktverkauf: ca. 528.000 € Steuer (26,375 %). Über Holding: ca. 30.000 € (1,5 %) – ein Liquiditätsvorteil von rund 498.000 €, solange das Geld in der Holding bleibt.

Verwandte Begriffe

Schachtelprivileg
Das Schachtelprivileg nach § 8b KStG stellt Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Empfänger-Kapitalgesellschaft zu 95 % steuerfrei. Die verbleibenden 5 % gelten als nichtabziehbare Betriebsausgaben – effektive Belastung rund 1,5 %.
Teileinkünfteverfahren
Beim Teileinkünfteverfahren werden 40 % der Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei gestellt; die restlichen 60 % unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Es greift bei natürlichen Personen mit qualifizierter Beteiligung (≥ 1 % im Privatvermögen oder Anteilen im Betriebsvermögen).
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Steuersatz von 25 % auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne). Mit Solidaritätszuschlag steigt die Belastung auf 26,375 %, mit Kirchensteuer auf bis zu 27,99 %. Sie wird in der Regel direkt vom Kreditinstitut einbehalten – ohne weitere Erklärungspflicht.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % auf das zu versteuernde Einkommen, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 15,825 %.
Thesaurierungsbegünstigung
Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG erlaubt Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht entnommene Gewinne mit nur 28,25 % zu versteuern – statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Bei späterer Entnahme greift eine Nachversteuerung mit 25 %.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)