Was eine Holding bringt
Der Kern der Holding ist das Schachtelprivileg nach § 8b KStG: Dividenden und Veräußerungsgewinne der Tochter-GmbH sind bei der Mutter-GmbH zu 95 % körperschaftsteuer- und gewerbesteuerfrei. 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Effektive Steuerlast auf Beteiligungserträge: rund 1,5 % statt 30 %.
Drei klassische Anwendungsfälle
| Fall | Vorteil | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Reinvestition | Gewinne fast steuerfrei in neue Projekte | Holding bleibt Eigentümerin |
| Exit / Unternehmensverkauf | 95 % steuerfreier Veräußerungsgewinn | Mindestens 1 Jahr Haltefrist (§ 8b Abs. 2 KStG) |
| Vermögensschutz | Operative Risiken bleiben in Tochter | Saubere Trennung der Geschäftsbeziehungen |
Kosten und Aufwand
Einmalig: Notar, Handelsregister, Beratung – zusammen rund 2.500–5.000 € für die typische GmbH-und-Tochter-Struktur. Laufend: zweimal Jahresabschluss, zweimal Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, zweimal Bilanz – Mehraufwand 3.000–6.000 € pro Jahr beim Steuerberater. Faustregel: Erst ab etwa 100.000 € Jahresgewinn rechnet sich der Aufwand.
Typische Fehler
Wer die Holding nachträglich aufsetzt, läuft in die Sperrfrist: Beim Einbringen einer bestehenden GmbH-Beteiligung nach § 21 UmwStG ist der Veräußerungsgewinn sieben Jahre lang anteilig nachversteuerungspflichtig. Eine saubere Gestaltung vor dem geplanten Exit ist Pflicht.
FAQ
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Faustregel: Ab 100.000 € Jahresgewinn der operativen GmbH und wenn Reinvestition oder ein späterer Verkauf realistisch sind. Bei reiner Gewinnausschüttung an natürliche Personen bringt sie keinen Steuervorteil.
Was ist das Schachtelprivileg?
§ 8b KStG: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen sind bei Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei. Damit bleiben Reinvestitionen im Konzern fast steuerlich neutral.
Welche Rechtsform hat die Holding?
Üblicherweise GmbH oder UG. Eine GmbH & Co. KG als Holding ist möglich, verliert aber das Schachtelprivileg für die KG-Ebene – meist nicht sinnvoll.
Weiterführend
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