Die zwei Verschonungswege
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften (mehr als 25 %) greift eine der beiden Verschonungen nach § 13a ErbStG:
| Variante | Verschonung | Behaltensfrist | Lohnsumme |
|---|---|---|---|
| Regelverschonung | 85 % | 5 Jahre | 400 % der Ausgangslohnsumme |
| Optionsverschonung | 100 % | 7 Jahre | 700 % der Ausgangslohnsumme |
Bedingungen, die kippen können
Die Verschonung entfällt anteilig, wenn das Unternehmen vor Ablauf der Behaltensfrist verkauft, aufgegeben oder wesentlich umstrukturiert wird. Auch eine Insolvenz löst Nachversteuerung aus. Die Lohnsummenregel gilt nur für Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten – kleinere Betriebe sind hier privilegiert.
Verwaltungsvermögen: die unterschätzte Falle
Bestandteile des Betriebsvermögens, die nicht eigentlich operativ benötigt werden (Wertpapiere, vermietete Immobilien, Cash über 15 % der Bilanz), zählen als Verwaltungsvermögen und sind nicht begünstigt. Wer kurz vor dem Erbfall liquide Mittel ins Unternehmen schiebt, fällt durch – die Junge-Verwaltungsvermögen-Klausel sortiert das aus.
Großerwerbsregelung über 26 Mio. €
Übersteigt der Erwerb pro Person 26 Mio. € begünstigtes Vermögen, schmilzt die Verschonung ab. Über 90 Mio. € entfällt sie komplett – oder es bleibt nur die Verschonungsbedarfsprüfung (Privatvermögen muss eingesetzt werden). Hier braucht es zwingend eine strukturierte Nachfolgeplanung Jahre vor dem Erbfall.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei Unternehmensnachfolge?
Bei Inanspruchnahme der Regelverschonung sind 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei. Auf die verbleibenden 15 % fällt nach Abzug des persönlichen Freibetrags Erbschaftsteuer in der Steuerklasse des Erwerbers an.
Was passiert bei Verkauf innerhalb der Behaltensfrist?
Die Verschonung entfällt anteilig für die verbleibenden Jahre. Wer nach 3 von 5 Jahren verkauft, verliert 2/5 der gewährten Verschonung – die Steuer wird nachträglich festgesetzt.
Wann lohnt die 100-%-Optionsverschonung?
Wenn das Unternehmen weniger als 20 % Verwaltungsvermögen hat und der Übernehmer den Betrieb sieben Jahre voll fortführen kann und will. Die längere Behaltensfrist ist das größere Risiko.
Weiterführend
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