Persönliche Freibeträge
| Verwandtschaft | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder / Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern / Großeltern (bei Erbschaft) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Sonstige (Freunde, Lebensgefährten) | III | 20.000 € |
Steuersätze nach ErbStG
Die Steuersätze hängen von Erbteil und Steuerklasse ab. In Klasse I (engste Verwandte): 7 % bis 30 % gestaffelt. In Klasse II: 15 % bis 43 %. In Klasse III: 30 % bis 50 %. Wer als Lebensgefährte ohne Trauschein vererbt bekommt, zahlt also schon ab dem ersten Euro über 20.000 € mit 30 %.
Versorgungsfreibetrag und sachliche Freibeträge
Ehegatten erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € (vermindert um Hinterbliebenenrenten), Kinder bis 27 Jahre zwischen 10.300 € und 52.000 € – je jünger, desto höher. Das Familienheim ist unter Voraussetzungen steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG).
10-Jahres-Regel zur Schenkung
Schenkungs- und Erbschaftsteuer-Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Wer mit 60 Jahren beginnt, Vermögen sukzessive auf Kinder zu übertragen, kann den Freibetrag drei- bis viermal nutzen – und 1,2–1,6 Mio. € pro Kind steuerfrei übertragen. Die Reihenfolge: Schenken, warten, vererben.
FAQ
Häufige Fragen
Wie viel können Kinder steuerfrei erben?
Pro Elternteil 400.000 € – ein Kind kann also vom Vater 400.000 € und von der Mutter 400.000 € steuerfrei erhalten. Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre auch für Schenkungen.
Was kostet eine Erbschaft an Lebensgefährten?
Lebensgefährten ohne Trauschein gehören zur Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag und Steuersätzen von 30–50 %. Bei einer 500.000-€-Erbschaft sind das ca. 144.000 € Steuer.
Wie ist das Familienheim geregelt?
Bei Erbschaft an Ehegatten: steuerfrei ohne Größenbegrenzung. An Kinder: steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, wenn das Kind die Wohnung zehn Jahre selbst nutzt. Vermietung oder Verkauf innerhalb der zehn Jahre löst die Nachversteuerung aus.
Weiterführend
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