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Körperschaftsteuer (KStG)

Auch: KSt

Definition

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % auf das zu versteuernde Einkommen, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 15,825 %.

Rechtsgrundlage: § 23 KStG

Wer Körperschaftsteuer zahlt

  • GmbH, UG, AG, SE
  • Genossenschaften
  • Vereine und Stiftungen (soweit nicht gemeinnützig)
  • Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Zusammen mit Gewerbesteuer

GmbHs unterliegen sowohl der Körperschaftsteuer (15,825 %) als auch der Gewerbesteuer (je nach Hebesatz 7–17 %). Die Gesamtbelastung liegt bei rund 30 % – günstiger als der Spitzensteuersatz bei Personenunternehmen, allerdings ohne Freibetrag und mit Aufwand durch Bilanzierung.

Abgrenzung

Einkommensteuer
Für natürliche Personen und Personenunternehmen, progressiv bis 45 %.
Gewerbesteuer
Kommunale Steuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer.
Praxisbeispiel

GmbH erzielt 200.000 € Gewinn. KSt = 30.000 € (15 %) + Soli = 31.650 €. Plus Gewerbesteuer (z.B. 14 %) = 28.000 €. Gesamt rund 60.000 € Steuern oder 30 %.

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)