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BEGRIFFGestaltung

Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)

Auch: § 34a EStG · Sondertarif Personengesellschaft

Definition

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG erlaubt Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht entnommene Gewinne mit nur 28,25 % zu versteuern – statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Bei späterer Entnahme greift eine Nachversteuerung mit 25 %.

Rechtsgrundlage: § 34a EStG

Voraussetzungen

  • Einzelunternehmen oder Anteil an Personengesellschaft
  • Gewinnanteil über 10 % oder über 10.000 €
  • Bilanzierung (kein EÜR)

Wirkung

Die thesaurierten Gewinne werden mit 28,25 % + Soli besteuert. Bei Entnahme später erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %. Damit erreicht die Gesamtbelastung wirtschaftlich annähernd das Niveau einer GmbH.

Wann es sich lohnt

Bei hohem Spitzensteuersatz, langfristiger Reinvestition und geringem Entnahmebedarf. Wer Gewinne ohnehin entnimmt, hat keinen Vorteil.

Abgrenzung

GmbH-Besteuerung
Steuerlich ähnliches Ergebnis, aber mit Haftungsbeschränkung und Schachtelprivileg verbunden.
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
Anderer Hebel – Vorverlagerung der AfA, kein Tarif.
Praxisbeispiel

Personengesellschafter erzielt 500.000 € Gewinn, entnimmt nur 100.000 €. Auf die 400.000 € thesaurierten Gewinn: 28,25 % + Soli ≈ 119.000 € statt 45 % ≈ 189.000 € – ein Liquiditätsvorteil von rund 70.000 € pro Jahr für die Reinvestition.

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)