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BEGRIFFUnternehmen

Gewerbesteuer (GewStG)

Auch: GewSt

Definition

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag inländischer Gewerbebetriebe. Berechnung: Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × kommunaler Hebesatz (200–580 %). Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €; die GewSt wird bei der Einkommensteuer angerechnet.

Rechtsgrundlage: § 7 GewStG, § 11 GewStG, § 35 EStG

Wer Gewerbesteuer zahlt

  • Einzelunternehmen mit Gewerbebetrieb
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) – ohne Freibetrag

Freiberufler (§ 18 EStG) zahlen keine Gewerbesteuer – das ist der entscheidende Unterschied.

Anrechnung bei der ESt

Bei Personenunternehmen wird die GewSt nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von ca. 400 % bleibt unterm Strich keine Doppelbelastung.

Beispielrechnung

PositionWert
Gewerbeertrag100.000 €
– Freibetrag (Personenunternehmen)24.500 €
= Bemessungsgrundlage75.500 €
× 3,5 % Steuermesszahl2.642,50 €
× Hebesatz 400 %10.570 €

Abgrenzung

Körperschaftsteuer
Eigene Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften – wird zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben.
Einkommensteuer
Bei Personenunternehmen entfällt die ESt auf den Gewerbeertrag – durch § 35 EStG aber weitgehend angerechnet.
Praxisbeispiel

GmbH in München (Hebesatz 490 %) mit 200.000 € Gewinn: GewSt = 200.000 × 3,5 % × 490 % = 34.300 €. Plus KSt 30.000 € (15 %) ergibt rund 32 % Gesamtbelastung.

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)