Pflicht zur Aufstellung: § 264 HGB
Jede GmbH ist nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften) Anhang aufzustellen. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) dürfen den Anhang weglassen und eine verkürzte Bilanz nutzen.
Kostenrahmen nach StBVV
| Größenklasse | Bilanzsumme | Typische Kosten Jahresabschluss |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | bis 450.000 € | 900–1.800 € |
| Klein | bis 7,5 Mio. € | 1.800–4.000 € |
| Mittelgroß | bis 25 Mio. € | 4.000–9.000 € |
| Groß | über 25 Mio. € | 8.000 € + Prüfung |
Was den Preis treibt
Drei Faktoren bestimmen das Honorar: Bilanzsumme (= Gegenstandswert nach StBVV), Komplexität (Rückstellungen, latente Steuern, Beteiligungen, IFRS-Reporting-Pakete) und Vorarbeit der Buchhaltung. Sauber laufend gebuchte Konten reduzieren den Aufwand um 20–40 %.
Fristen und Offenlegung
Aufstellung: spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag (kleine GmbH). Offenlegung im Bundesanzeiger: ebenfalls innerhalb von zwölf Monaten – bei Verstoß droht ein Ordnungsgeldverfahren ab 2.500 €, das sich bei Wiederholung vervielfacht. Die Frist gilt strikt; eine Verlängerung gibt es nicht.
FAQ
Häufige Fragen
Was kostet ein Jahresabschluss für eine kleine GmbH?
Für eine kleine GmbH mit Bilanzsumme bis ca. 1 Mio. € liegen die Kosten typischerweise bei 1.800–3.000 €. Bei höherer Bilanzsumme oder Sonderthemen (Beteiligungen, Auslandsgeschäft) steigt das Honorar entsprechend.
Wann muss der Jahresabschluss fertig sein?
Kleine GmbHs müssen den Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag aufstellen und im Bundesanzeiger offenlegen. Bei Verstoß droht Ordnungsgeld ab 2.500 €.
Brauche ich für die GmbH einen Wirtschaftsprüfer?
Nein, prüfungspflichtig sind nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 316 HGB). Kleine GmbHs lassen den Abschluss vom Steuerberater aufstellen.
Weiterführend
Passenden Steuerberater finden
Über steuerklug.de werden Sie an einen geprüften Steuerberater in Ihrer Region vermittelt – passend zu Rechtsform, Branche und Anliegen.