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Jahresabschluss GmbH: Kosten, Ablauf und Fristen

Pflicht zur Aufstellung: § 264 HGB

Jede GmbH ist nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften) Anhang aufzustellen. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) dürfen den Anhang weglassen und eine verkürzte Bilanz nutzen.

Kostenrahmen nach StBVV

GrößenklasseBilanzsummeTypische Kosten Jahresabschluss
Kleinstkapitalgesellschaftbis 450.000 €900–1.800 €
Kleinbis 7,5 Mio. €1.800–4.000 €
Mittelgroßbis 25 Mio. €4.000–9.000 €
Großüber 25 Mio. €8.000 € + Prüfung

Was den Preis treibt

Drei Faktoren bestimmen das Honorar: Bilanzsumme (= Gegenstandswert nach StBVV), Komplexität (Rückstellungen, latente Steuern, Beteiligungen, IFRS-Reporting-Pakete) und Vorarbeit der Buchhaltung. Sauber laufend gebuchte Konten reduzieren den Aufwand um 20–40 %.

Fristen und Offenlegung

Aufstellung: spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag (kleine GmbH). Offenlegung im Bundesanzeiger: ebenfalls innerhalb von zwölf Monaten – bei Verstoß droht ein Ordnungsgeldverfahren ab 2.500 €, das sich bei Wiederholung vervielfacht. Die Frist gilt strikt; eine Verlängerung gibt es nicht.


FAQ

Häufige Fragen

Was kostet ein Jahresabschluss für eine kleine GmbH?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzsumme bis ca. 1 Mio. € liegen die Kosten typischerweise bei 1.800–3.000 €. Bei höherer Bilanzsumme oder Sonderthemen (Beteiligungen, Auslandsgeschäft) steigt das Honorar entsprechend.

Wann muss der Jahresabschluss fertig sein?

Kleine GmbHs müssen den Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag aufstellen und im Bundesanzeiger offenlegen. Bei Verstoß droht Ordnungsgeld ab 2.500 €.

Brauche ich für die GmbH einen Wirtschaftsprüfer?

Nein, prüfungspflichtig sind nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 316 HGB). Kleine GmbHs lassen den Abschluss vom Steuerberater aufstellen.

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