Sie können jederzeit wechseln
Das Mandatsverhältnis zum Steuerberater ist ein Dienstvertrag und kann grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (§ 627 BGB). Eine besondere Kündigungsfrist gibt es nicht – schreiben Sie eine knappe schriftliche Kündigung und der Wechsel ist eingeleitet. Die häufige Sorge, monate- oder jahrelang gebunden zu sein, ist unbegründet.
Häufige Wechselgründe
- Keine proaktive Beratung: Sie hören nur einmal im Jahr zum Jahresabschluss, statt im laufenden Jahr Hinweise zu Investitionsabzugsbetrag oder Gestaltungsspielräumen zu bekommen.
- Auswertungen kommen zu spät: BWA erst im Folgemonat oder später – Steuerung wird unmöglich.
- Digitalisierung verschlafen: Belege müssen weiter physisch geliefert werden, DATEV Unternehmen Online oder vergleichbare Tools werden nicht eingesetzt.
- Spezialisierung fehlt: Sie sind in E-Commerce eingestiegen, der Berater kennt OSS nicht.
- Honorar nicht transparent: Rechnungen sind unverständlich oder erkennbar über Marktrahmen.
- Persönliche Chemie: Erreichbarkeit, Tonfall, Verständnis für Ihr Geschäft.
Der Wechsel Schritt für Schritt
| Schritt | Was zu tun ist | Wer |
|---|---|---|
| 1. Neuen Berater finden und Mandat erteilen | Mandatsvertrag unterschreiben | Sie + neuer Berater |
| 2. Alten Berater schriftlich kündigen | Knappe Kündigung per Mail oder Post, Vollmacht widerrufen | Sie |
| 3. Unterlagen anfordern | Handakte, ausgewertete Belege, DATEV-Bestände | Neuer Berater an Vorberater |
| 4. Berater-Wechsel beim Finanzamt | Neue Vollmacht (Vollmachtsdatenbank Elster) | Neuer Berater |
| 5. Übernahmegespräch | Offene Punkte, laufende Fristen, USt-Voranmeldungen | Beide Berater + Sie |
Darf der alte Berater Unterlagen zurückhalten?
Nur sehr eingeschränkt. Nach § 66 StBerG hat der Steuerberater zwar ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorare, dieses gilt aber nicht für Originalunterlagen des Mandanten und ist eng zu prüfen. Eigene Arbeitsergebnisse (Handakte) sind herauszugeben, sobald das Mandat beendet ist. Streitige Forderungen rechtfertigen keine Komplettsperre – im Zweifel lohnt sich ein anwaltlicher Hinweis.
Was den Wechsel reibungsärmer macht
Wechseln Sie idealerweise nach Abgabe des Jahresabschlusses und vor Beginn eines neuen Buchungsjahres. So übernimmt der neue Berater einen sauberen Stichtag. Mitten im Jahr ist ein Wechsel möglich, aber aufwändiger – die Eröffnungsbilanz für den neuen Berater muss zwischen Mandanten und Vorberater abgestimmt werden, sonst entstehen Doppelarbeiten und Diskussionen, wer welche Position verantwortet.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich meinen Steuerberater jederzeit kündigen?
Ja. Das Mandat ist ein Dienstvertrag und nach § 627 BGB jederzeit ohne Frist und ohne Begründung kündbar. Eine schriftliche Kündigung genügt.
Was kostet ein Steuerberater-Wechsel?
Der Wechsel selbst kostet nichts. Beim neuen Berater fällt ggf. einmaliger Aufwand für die Einarbeitung an (oft 1–3 Stunden), beim Vorberater ggf. eine Abschlussabrechnung bis zum Kündigungsdatum.
Darf der alte Steuerberater meine Unterlagen behalten?
Originalunterlagen des Mandanten sind grundsätzlich herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorare ist eng begrenzt und nicht zulässig, wenn dies den Mandanten unzumutbar trifft (laufende Fristen, anstehende Voranmeldungen).
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Idealerweise nach Abgabe des Jahresabschlusses und vor Beginn des neuen Buchungsjahres. Ein Wechsel zur Jahresmitte ist möglich, aber aufwändiger.
Muss ich dem alten Berater Gründe nennen?
Nein. Eine sachliche Kündigung ohne Begründung ist üblich und rechtlich völlig ausreichend.
Weiterführend
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