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BEGRIFFUnternehmen

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Auch: Kleinunternehmerregelung

Definition

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 € und der voraussichtliche laufende Umsatz 100.000 € nicht übersteigt (Werte ab 2025). Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Rechnungen werden ohne USt ausgestellt.

Rechtsgrundlage: § 19 UStG

Die Schwellen ab 2025

GrenzeWert
Vorjahresumsatz25.000 € (vorher 22.000 €)
Laufendes Jahr100.000 € (vorher 50.000 € Prognose)

Sobald die 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr überschritten wird, fällt die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort weg – ab dem nächsten Umsatz greift Regelbesteuerung.

Vor- und Nachteile

  • Plus: keine USt-Voranmeldungen, einfacher
  • Plus: günstiger gegenüber Privatkunden
  • Minus: kein Vorsteuerabzug
  • Minus: kein Vorsteuer-Vorteil bei großen Investitionen

Abgrenzung

Ist-Versteuerung
Eigene Wahlmöglichkeit zur Bemessung – unabhängig von der Kleinunternehmer-Eigenschaft.
Land-/Forstwirt-Pauschalierung
Eigenes Regime nach § 24 UStG für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Praxisbeispiel

Solo-Coach erzielt 18.000 € Umsatz im Vorjahr, 60.000 € im laufenden Jahr. Bleibt Kleinunternehmer; stellt Rechnungen ohne USt – Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben."

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)