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RATGEBERSteuerberater für Unternehmen

Steuerberater für Selbstständige: Leistungen und Kosten

Welche Steuerart trifft Sie?

Selbstständige werden nach Tätigkeit unterschieden: Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Architekten, Berater, Künstler) zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen unabhängig vom Umsatz mit EÜR arbeiten. Gewerbetreibende nach § 15 EStG sind ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn buchführungspflichtig (§ 141 AO).

Standardleistungen und Bandbreiten

LeistungHäufigkeitTypische Kosten
EÜR + Einkommensteuerjährlich600–1.400 €
USt-Voranmeldungmonatlich/quartalsweise30–80 € pro Meldung
Laufende Buchhaltungmonatlich80–250 €
Beratungsgesprächbei Bedarf150–280 € / Stunde

Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer, IHK-Beiträge und Buchführungspflicht. Misch­tätigkeiten sind gefährlich: Verkaufen Sie als Berater zusätzlich Software-Lizenzen, droht die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Ihre gesamten Einkünfte werden gewerblich. Sauber getrennte Gesellschaften (z. B. eine GbR für die freiberufliche Leistung und eine UG für den Vertrieb) vermeiden das Risiko.

Worauf bei der Berater-Wahl achten

Selbstständige brauchen einen Berater, der proaktiv auf Themen wie Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG), Vorsteuer-Optimierung und steueroptimale Gewinnermittlung hinweist – nicht nur reagiert. Ein guter Berater rechnet einmal jährlich die Variante GmbH-Gründung durch, sobald der Gewinn 60.000 € überschreitet.


FAQ

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Steuerberater für Selbstständige?

Spätestens ab einem Gewinn von 30.000–40.000 € jährlich oder wenn Umsatzsteuer-Voranmeldungen anfallen. Der Berater spart fast immer mehr Steuer ein als er kostet.

Muss ich als Freiberufler bilanzieren?

Nein, Freiberufler nach § 18 EStG dürfen unabhängig vom Umsatz die einfachere EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen – die Buchführungspflicht gilt nur für Gewerbetreibende.

Kann ich Steuerberatungskosten absetzen?

Der berufliche Anteil ist voll als Betriebsausgabe abziehbar. Privater Anteil (Anlage Vorsorge, Mantelbogen) ist nicht abziehbar, lässt sich aber sauber trennen.

Weiterführend

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