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BEGRIFFUnternehmen

GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019)

Auch: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Definition

Die GoBD sind die Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zur Führung und Aufbewahrung steuerrelevanter Daten in elektronischer Form. Sie verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit – plus Verfahrensdokumentation.

Rechtsgrundlage: § 145 ff. AO, § 257 HGB

Die Kernanforderungen

  • Unveränderbarkeit: kein Überschreiben gebuchter Daten ohne Protokoll
  • Vollständigkeit: alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst
  • Zeitgerechtheit: Belege zeitnah, bar Kassenbuch täglich
  • Verfahrensdokumentation: schriftliche Beschreibung der eingesetzten Software und Prozesse

Aufbewahrungsfristen

UnterlageFrist
Handels- und Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse10 Jahre
Buchungsbelege10 Jahre
Handelsbriefe6 Jahre

Sanktionen bei Verstoß

Bei Mängeln kann das Finanzamt die Buchführung als formell nicht ordnungsgemäß einstufen und nach § 162 AO schätzen – das endet regelmäßig zu Lasten des Unternehmens.

Abgrenzung

HGB-Buchführung
Handelsrechtliche Pflichten – die GoBD setzen die elektronische Umsetzung.
Kassenrichtlinie
Spezielle Anforderungen an elektronische Kassen (TSE).
Praxisbeispiel

Online-Händler nutzt Cloud-Buchhaltung ohne Verfahrensdokumentation. Bei einer Außenprüfung beanstandet das Finanzamt die fehlende Dokumentation und schätzt 5 % Umsatz hinzu – schon ein vermeidbarer Schaden.

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Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)