Die GoBD sind die Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zur Führung und Aufbewahrung steuerrelevanter Daten in elektronischer Form. Sie verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit – plus Verfahrensdokumentation.
Rechtsgrundlage: § 145 ff. AO, § 257 HGB
Die Kernanforderungen
- Unveränderbarkeit: kein Überschreiben gebuchter Daten ohne Protokoll
- Vollständigkeit: alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst
- Zeitgerechtheit: Belege zeitnah, bar Kassenbuch täglich
- Verfahrensdokumentation: schriftliche Beschreibung der eingesetzten Software und Prozesse
Aufbewahrungsfristen
| Unterlage | Frist |
|---|---|
| Handels- und Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse | 10 Jahre |
| Buchungsbelege | 10 Jahre |
| Handelsbriefe | 6 Jahre |
Sanktionen bei Verstoß
Bei Mängeln kann das Finanzamt die Buchführung als formell nicht ordnungsgemäß einstufen und nach § 162 AO schätzen – das endet regelmäßig zu Lasten des Unternehmens.
Abgrenzung
- HGB-Buchführung
- Handelsrechtliche Pflichten – die GoBD setzen die elektronische Umsetzung.
- Kassenrichtlinie
- Spezielle Anforderungen an elektronische Kassen (TSE).
Online-Händler nutzt Cloud-Buchhaltung ohne Verfahrensdokumentation. Bei einer Außenprüfung beanstandet das Finanzamt die fehlende Dokumentation und schätzt 5 % Umsatz hinzu – schon ein vermeidbarer Schaden.
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Ausführliche Ratgeber
Stand: 7. Juni 2026 · Begriff im Glossar (28 Einträge)