Was OSS ist – und was es nicht ist
Das One-Stop-Shop-Verfahren nach § 18j UStG erlaubt Händlern, die Umsatzsteuer aus Fernverkäufen an Privatkunden in andere EU-Länder zentral in Deutschland zu melden und abzuführen – statt sich in jedem einzelnen EU-Land registrieren zu müssen. Das ist seit dem 1. Juli 2021 die zentrale Vereinfachung für den EU-Versandhandel.
Was OSS nicht ist: Eine Komplettlösung. OSS deckt nur grenzüberschreitende Lieferungen an Privatkunden ab, bei denen die Ware aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land geliefert wird und der Versand vom Verkäufer organisiert wird. Sobald Sie Ware in einem ausländischen Lager halten – z. B. durch Amazon FBA Pan-EU oder einen Fulfillment-Service in Polen – entstehen innergemeinschaftliche Verbringungen, die eine lokale Umsatzsteuer-Registrierung im jeweiligen Lagerland verlangen.
Die Schwelle: 10.000 € EU-weit
Bis zu einer Gesamtschwelle von 10.000 € EU-weit dürfen Sie EU-Fernverkäufe mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen (§ 3c Abs. 4 UStG). Ab dem Überschreiten – und das geht bei E-Commerce schnell – gilt das Bestimmungslandprinzip. Sie müssen entweder OSS nutzen oder sich im jeweiligen Bestimmungsland registrieren. Praktisch ist OSS für die meisten Händler die einzige sinnvolle Option.
Wann OSS NICHT reicht
| Konstellation | Was Sie zusätzlich brauchen |
|---|---|
| Amazon FBA Pan-EU (PL, CZ, IT, ES, FR) | Lokale USt-Registrierung in jedem Lagerland |
| Lager bei einem Fulfillment-Center in PL | PL-USt-Nummer, NIP-EU, polnische USt-Voranmeldungen |
| B2B-Lieferungen in EU-Länder | Innergemeinschaftliche Lieferung mit Zusammenfassender Meldung – nicht OSS |
| Lieferungen nach UK / Schweiz | UK-VAT bzw. CH-USt-Registrierung, IOSS möglich für Drittland <150 € |
| Verkauf über Marktplätze in Drittländer | Marktplatz wird oft Importeur – eigene Registrierung dort prüfen |
Die OSS-Meldung in der Praxis
Die Registrierung erfolgt über das BZSt-Online-Portal. Die Meldung ist quartalsweise abzugeben, jeweils zum Ende des Folgemonats (also für Q1 bis zum 30. April). Zu melden sind die Umsätze nach Bestimmungsland aufgeschlüsselt mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz des Bestimmungslandes. Die Zahlung erfolgt zentral an das BZSt, das die Beträge an die Mitgliedstaaten weiterleitet.
Wichtig: Auch in einem Quartal ohne EU-Fernverkäufe muss eine Nullmeldung abgegeben werden. Wer das wiederholt versäumt, fliegt aus dem OSS-Verfahren – und muss sich dann in jedem einzelnen Land registrieren.
Marktplatzhaftung: § 25e UStG
Marktplätze wie Amazon, eBay und Etsy haften nach § 25e UStG für die Umsatzsteuer ihrer Händler, wenn keine gültige Bescheinigung nach § 22f UStG vorliegt. Diese Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt online beantragt und ist Voraussetzung dafür, auf dem deutschen Markt verkaufen zu dürfen – egal ob deutscher oder ausländischer Händler. Ohne diese Bescheinigung sperren Marktplätze den Verkäuferaccount.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist das OSS-Verfahren?
Das One-Stop-Shop nach § 18j UStG ist eine zentrale Quartalsmeldung beim BZSt für umsatzsteuerpflichtige Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder. Es ersetzt die einzelne Registrierung in jedem Bestimmungsland.
Ab welchem Umsatz brauche ich OSS?
Bei EU-weiten Fernverkäufen an Privatkunden über 10.000 € pro Kalenderjahr (§ 3c UStG). Unterhalb dieser Schwelle dürfen Sie mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen – freiwillig OSS-Anmeldung ist möglich.
Reicht OSS für Amazon FBA?
Nein. Sobald Amazon Ihre Ware in ein ausländisches Lager verschiebt (z. B. FBA Pan-EU mit Lagern in PL, CZ, FR), entstehen innergemeinschaftliche Verbringungen, die eine lokale Registrierung im Lagerland verlangen – unabhängig von OSS.
Wann ist die OSS-Meldung fällig?
Quartalsweise zum Ende des Folgemonats: Q1 bis 30. April, Q2 bis 31. Juli, Q3 bis 31. Oktober, Q4 bis 31. Januar. Auch Nullmeldungen sind Pflicht.
Was passiert bei einer verspäteten OSS-Meldung?
Bei wiederholten Verstößen (zwei aufeinanderfolgende Quartale) droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Danach müssen Sie sich in jedem betroffenen EU-Land einzeln registrieren – sehr aufwändig.
Passenden Steuerberater finden
Über steuerklug.de werden Sie an einen geprüften Steuerberater in Ihrer Region vermittelt – passend zu Rechtsform, Branche und Anliegen.