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Marktplatzhaftung § 25e UStG: Was Händler wissen müssen

Hintergrund der Regelung

Bis 2019 verkauften zahlreiche Drittlandhändler über Amazon und eBay USt-frei in die EU. Die EU-Staaten verloren Milliarden. Mit § 25e UStG wurde der Marktplatz zur Haftungsperson – er haftet für die nicht abgeführte USt seiner Verkäufer, wenn er keine Sorgfaltspflicht erfüllt.

Pflichten des Marktplatzes

Der Marktplatz muss aufzeichnen: Name, Anschrift, USt-ID des Händlers, Beginn und Ende seiner Tätigkeit, Versand- und Lieferort. Ohne diese Daten haftet er. Konsequenz für Sie: Amazon/eBay/Etsy verlangen vor Aktivierung Ihres Verkäuferkontos eine deutsche USt-ID und sperren Konten ohne gültige USt-ID sofort.

Folgen für Händler

FallFolge
Keine USt-IDKontosperrung Marktplatz
Falsche USt-ID-DatenSperrung + Nachforderungen
Drittlandhändler ohne BZSt-BestätigungSperrung in DE
Eingetragener Kleinunternehmergültige USt-ID weiterhin nötig

So sichern sich Händler ab

Erstens: aktive deutsche USt-ID, beantragt beim Bundeszentralamt für Steuern. Zweitens: Daten in den Marktplatz-Konten exakt mit dem Eintrag in der Steuererklärung abgleichen. Drittens: jährlich die Bescheinigung nach § 22f UStG erneuern, sobald sie ausläuft – Amazon erinnert nicht zuverlässig.


FAQ

Häufige Fragen

Was ist § 25e UStG?

Eine Haftungsregelung: Plattformen wie Amazon und eBay haften für die Umsatzsteuer ihrer Händler, wenn sie keine gültige USt-ID-Bescheinigung des Händlers vorlegen können.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-ID?

Ja, wenn Sie über einen Marktplatz verkaufen. Ohne USt-ID sperrt Amazon das Konto, auch wenn Sie steuerlich Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.

Wie lange dauert die USt-ID-Beantragung?

Beim Bundeszentralamt für Steuern in der Regel 2–6 Wochen. Bei Neuregistrierung im Finanzamt kann es länger dauern, weil zuerst eine Steuernummer vergeben wird.

Weiterführend

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