Die StBVV ist nicht verhandelbar – nur die Spanne
Steuerberater rechnen ihre Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Diese Verordnung gibt für die meisten Leistungen nicht einen festen Betrag vor, sondern eine Spanne aus drei Größen: dem Gegenstandswert (z. B. Summe der Einnahmen oder Bilanzsumme), einer in der StBVV festgelegten Tabelle (A bis E) und einem Zehntelsatz (z. B. 1/10 bis 6/10) innerhalb der Mittelgebühr. Genau diese drei Faktoren entscheiden, ob Ihre Rechnung am unteren oder am oberen Ende landet.
Die fünf relevanten Tabellen
| Tabelle | Wofür | Beispielleistung |
|---|---|---|
| Tabelle A | Beratung (Allgemein) | Steuererklärungen, Beratung in Einzelfragen |
| Tabelle B | Abschluss | Jahresabschluss, Bilanz, EÜR |
| Tabelle C | Buchführung | Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldung |
| Tabelle D | Landwirtschaft | Spezialtabelle für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
| Tabelle E | Rechtsbehelfe | Einsprüche, Klagen |
Wie sich eine konkrete Rechnung bildet
Beispiel: Einkommensteuererklärung eines Selbstständigen mit 80.000 € Jahreseinkommen. Tabelle A, Mittelgebühr 4/10, Gegenstandswert 80.000 € → laut StBVV-Tabelle A entspricht das einer 10/10-Gebühr von rund 1.190 €, davon 4/10 = ca. 476 €. Bei einem schwierigen Fall darf der Berater bis 6/10 ansetzen (Höchstgebühr 7/10), bei einem einfachen Fall liegt der Wert eher bei 2–3/10. Hinzu kommen Auslagenpauschale (20 €) und Umsatzsteuer.
Pauschalhonorar oder StBVV?
Für laufende Mandate (Buchhaltung + USt-Voranmeldung + Jahresabschluss + Steuererklärungen) wird in der Praxis fast immer ein Pauschalhonorar vereinbart – meist monatlich. Vorteil für den Mandanten: planbarer Aufwand. Voraussetzung: schriftliche Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV, die das Pauschalhonorar dokumentiert. Sonst gilt im Streitfall die StBVV-Mittelgebühr.
Online-Rechner – was sie taugen
Im Netz finden Sie kostenlose StBVV-Rechner (z. B. der Bundessteuerberaterkammer). Diese liefern eine solide Orientierung für einzelne Leistungen – aber sie ersetzen nicht das Angebot. Gründe: der Zehntelsatz ist Ermessenssache (nicht jeder Berater nimmt die Mittelgebühr), Pauschalen, Zeithonorare und Nebenleistungen werden meist nicht abgebildet, und der Gegenstandswert ist bei manchen Themen interpretationsbedürftig.
Realistische Honorar-Korridore (2026)
| Leistung | Typische Spanne / Jahr |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung Angestellter | 200–600 € |
| Einkommensteuererklärung Selbstständiger | 500–1.800 € |
| EÜR + Steuererklärung Kleinunternehmer | 1.200–3.500 € |
| Buchhaltung kleines Unternehmen (lfd.) | 150–400 € / Monat |
| Jahresabschluss kleine GmbH | 1.500–4.500 € |
| Jahresabschluss mittlere GmbH | 5.000–15.000 € |
| Lohnabrechnung | 12–25 € / Mitarbeiter / Monat |
Vollständige Honorartabellen mit Beispielen und StBVV-Begründung liefert der Steuerberater-Kosten Report 2026.
Was Sie konkret tun können, um nicht zu viel zu zahlen
- Schriftliche Vergütungsvereinbarung verlangen – Pauschale oder Zehntelsatz konkret benennen lassen.
- Belege strukturiert übergeben – DATEV Unternehmen Online oder vergleichbar spart messbar Zeit (und damit Honorar).
- Mehrere Angebote einholen – Honorarspannen für identische Leistungen unterscheiden sich oft um Faktor 2.
- Steuerberatungskosten absetzen – betrieblich veranlasste Anteile sind Betriebsausgabe, private z. T. Sonderausgabe (siehe Ratgeber Absetzbarkeit).
FAQ
Häufige Fragen
Wie funktioniert der StBVV-Rechner?
Sie geben Leistung, Gegenstandswert und Zehntelsatz ein; der Rechner liest aus der zugehörigen Tabelle den Eurowert ab. Für einen verbindlichen Preis brauchen Sie zusätzlich Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und ggf. Pauschalvereinbarung.
Was ist die Mittelgebühr?
Die mittlere Gebühr innerhalb der zulässigen Spanne, meist 4/10 oder 5/10 je nach Leistung. Sie ist Standard für einen Durchschnittsfall – einfache Fälle liegen darunter, schwierige Fälle deutlich darüber.
Darf der Steuerberater mehr als die Tabelle berechnen?
Ja, durch schriftliche Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV können höhere Honorare vereinbart werden. Niedrigere Honorare als die Mindestgebühr sind nur in engen Ausnahmen zulässig (§ 4 Abs. 3 StBVV).
Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Für Angestellte typischerweise 200–600 €, für Selbstständige 500–1.800 €. Maßgeblich sind Höhe der Einkünfte, Anzahl der Anlagen und Schwierigkeitsgrad.
Sind Steuerberatungskosten absetzbar?
Betrieblich veranlasste Kosten in voller Höhe als Betriebsausgabe / Werbungskosten. Privat veranlasste Anteile sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar – Details siehe Ratgeber Absetzbarkeit.
Weiterführend
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