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RATGEBERSteuerberater für Unternehmen

Steuerberater kündigen – Vorlage, Frist, Übergabe

Steuerberater kündigen ist trivial – wenn man es richtig macht

Das Mandat zum Steuerberater ist ein Dienstvertrag und nach § 627 BGB jederzeit ohne Frist und ohne Begründung kündbar. Sie schulden weder eine Mindestlaufzeit noch eine schriftliche Rechtfertigung. In der Praxis lohnt aber eine knappe, professionelle Form – damit die Übergabe an den neuen Berater reibungslos läuft und Sie keine offene Front zurücklassen.

Vorlage zum direkten Übernehmen

An: Steuerberatungskanzlei … – Mandantennummer / Steuernummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mandatsverhältnis nach § 627 BGB mit sofortiger Wirkung.

Bitte stellen Sie meinem neuen Berater (siehe Adresse unten) zeitnah die Handakte sowie die laufenden DATEV-Bestände zur Verfügung. Die mit Elster hinterlegte Vollmacht widerrufe ich gleichzeitig.

Etwaige offene Honorare bitte ich um Endabrechnung bis zum Kündigungstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Was nach der Kündigung passieren muss

PunktWas zu tun istWer
Vollmacht widerrufenVollmachtsdatenbank Elster: alte Vollmacht widerrufen, neue Vollmacht für neuen Berater eintragenNeuer Berater
Handakte anfordernOriginalbelege, ausgewertete Daten, KorrespondenzNeuer Berater → Vorberater
DATEV-Bestände übertragenMandantenstamm, Buchungsdaten als DATEV-ExportVorberater → Neuer Berater
Offene Honorare prüfenEndabrechnung anfordern und prüfen lassenMandant + Neuer Berater
Laufende Fristen klärenWer macht die nächste USt-Voranmeldung, den nächsten Jahresabschluss?Schriftlich vereinbaren

Darf der alte Steuerberater Unterlagen zurückhalten?

Nur sehr begrenzt. § 66 StBerG gewährt zwar ein Zurückbehaltungsrecht wegen unstrittiger offener Honorare – aber nicht für Originalunterlagen des Mandanten (Belege, Verträge), und nicht in einem Umfang, der den Mandanten unzumutbar trifft (laufende Fristen, drohende Verspätungszuschläge). Streitige Forderungen rechtfertigen keine Komplettsperre. Im Zweifel: schriftlich auffordern, Frist setzen, im Ernstfall Beschwerde bei der Steuerberaterkammer.

Bester Zeitpunkt für die Kündigung

Idealerweise nach Abgabe des Jahresabschlusses und vor Beginn des neuen Buchungsjahres. So übernimmt der neue Berater einen sauberen Stichtag und es entstehen keine Doppelarbeiten an einer zwischendurch wechselnden Buchführung. Eine Kündigung mitten im Jahr ist möglich, erfordert aber eine saubere Abstimmung zwischen altem und neuem Berater über den Übernahmestichtag.

Häufige Stolpersteine

  • Vollmachtsdatenbank vergessen: Wird die alte Vollmacht nicht widerrufen, gehen Bescheide weiter an den alten Berater.
  • USt-Voranmeldung verpasst: Im Übergang wird oft nicht geklärt, wer die nächste Anmeldung macht – das kostet Verspätungszuschlag.
  • Honorar ungeprüft akzeptieren: Endabrechnungen enthalten regelmäßig Posten, die einer Vergütungsvereinbarung widersprechen.
  • Kündigung mündlich: Immer schriftlich, idealerweise per Einwurfeinschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie kündige ich meinen Steuerberater am einfachsten?

Schriftlich, formfrei, mit Verweis auf § 627 BGB – siehe Vorlage oben. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Per Einwurfeinschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung versenden.

Gibt es eine Kündigungsfrist beim Steuerberater?

Nein. Das Mandat ist ein Dienstvertrag und nach § 627 BGB jederzeit ohne Frist kündbar. Vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten halten in der Regel der AGB-Kontrolle nicht stand.

Was passiert mit laufenden Vollmachten?

Die in der Elster-Vollmachtsdatenbank hinterlegte Vollmacht muss aktiv widerrufen werden. Der neue Berater übernimmt das in der Regel mit der Eintragung der neuen Vollmacht.

Darf der Steuerberater meine Belege behalten, bis ich zahle?

Nein, nicht für Originalunterlagen des Mandanten und nicht, wenn dies den Mandanten unzumutbar trifft. Eigene Arbeitsergebnisse können bei unstrittigen offenen Honoraren zurückbehalten werden – Streitige Forderungen rechtfertigen keine Sperre.

Was kostet die Kündigung?

Die Kündigung selbst kostet nichts. Beim Vorberater fällt ggf. eine Endabrechnung bis zum Kündigungstermin an; beim neuen Berater einmaliger Einarbeitungsaufwand (oft 1–3 Stunden).

Weiterführend

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