steuerklug.de
RATGEBERSteuerberater für Krypto & Trading

Krypto Steuern: Wie § 23 EStG private Veräußerungsgeschäfte regelt

Die Einjahresfrist

Krypto-Assets gelten steuerlich als andere Wirtschaftsgüter nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Verkäufe innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig – nach Ablauf steuerfrei. Maßgeblich ist die Differenz aus Veräußerungspreis und Anschaffungskosten.

Was als Veräußerung zählt

VorgangVeräußerung im Sinne § 23?
Verkauf gegen EuroJa
Tausch BTC gegen ETHJa (für beide Coins)
Kauf einer Ware mit KryptoJa
Wallet-Transfer (eigene Wallets)Nein
NFT-Mint mit Krypto bezahltJa

FIFO und Wallet-Trennung

Standard ist das First-in-First-out-Verfahren: Die zuerst angeschafften Coins werden zuerst verkauft. Das BMF-Schreiben vom Mai 2022 erlaubt FIFO pro Wallet – wer mehrere Wallets sauber trennt, kann die Haltefrist gezielt steuern. Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing automatisieren diese Berechnung.

Freigrenze 1.000 €

Pro Jahr gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 1.000 € für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wer 1.001 € Gewinn macht, versteuert den vollen Betrag – die Freigrenze schützt nicht teilweise. Die Anhebung von 600 € auf 1.000 € gilt seit 2024.


FAQ

Häufige Fragen

Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Nach einer Haltefrist von einem Jahr seit Anschaffung. Innerhalb dieser Frist sind die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Sind Coin-zu-Coin-Tauschgeschäfte steuerpflichtig?

Ja, jeder Tausch zwischen verschiedenen Coins ist eine Veräußerung des einen und eine Anschaffung des anderen Coins. Beide lösen steuerlich neue Vorgänge aus.

Wie funktioniert FIFO bei Krypto?

Die zuerst angeschafften Coins gelten als zuerst veräußert. Das BMF erlaubt die Anwendung wallet-bezogen, was strategische Steuerung der Haltefristen ermöglicht.

Weiterführend

ANFRAGEKostenfrei · < 24h

Passenden Steuerberater finden

Über steuerklug.de werden Sie an einen geprüften Steuerberater in Ihrer Region vermittelt – passend zu Rechtsform, Branche und Anliegen.

Die Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Wir leiten Ihre Anfrage an einen geprüften Steuerberater weiter. Keine Steuerberatung durch steuerklug.de.