Wie die Begrenzung funktioniert
Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitaleinkünften. Zusätzlich gilt eine 20.000-€-Jahresgrenze: Mehr Verluste werden vorgetragen und in Folgejahren nur wieder bis 20.000 € pro Jahr verrechnet.
Was als Termingeschäft gilt
| Instrument | Termingeschäft? |
|---|---|
| CFD | Ja |
| Futures / Optionen | Ja |
| Zertifikate (Knock-out, Hebelprodukte) | oft ja |
| Aktien direkt | Nein |
| ETF | Nein |
| Krypto-Spot | Nein (§ 23 EStG) |
| Krypto-Futures | Ja |
Beispielrechnung
Trader macht 50.000 € Gewinn aus CFDs und 80.000 € Verlust. Verrechnung: nur bis 20.000 € – er versteuert 30.000 € Gewinn, obwohl er wirtschaftlich 30.000 € verloren hat. 60.000 € Verlust gehen in den Verlustvortrag und werden in den nächsten Jahren mit max. 20.000 € pro Jahr verrechnet.
Was Trader tun können
Erstens: Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres saldieren, möglichst nicht über Jahreswechsel verschieben. Zweitens: Eine Trader-GmbH prüfen – Kapitalgesellschaften unterliegen der Begrenzung nicht, dafür greift Körperschaft- und Gewerbesteuer. Drittens: Die Verfassungsmäßigkeit ist beim BVerfG anhängig – Steuerbescheide sollten offen gehalten werden.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Verrechnungsgrenze?
20.000 € pro Jahr für Verluste aus Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Höhere Verluste werden vorgetragen und in Folgejahren ebenfalls nur bis 20.000 € verrechnet.
Sind Krypto-Verluste auch betroffen?
Spot-Krypto fällt unter § 23 EStG mit eigener Verlustverrechnung. Krypto-Futures hingegen gelten als Termingeschäfte und unterliegen der 20.000-€-Grenze.
Lohnt sich eine Trader-GmbH?
Bei jährlichen Gewinnen ab ca. 80.000–100.000 € und hohen Verlustpotenzialen oft ja. Die GmbH umgeht die Verlustverrechnungsbeschränkung, kostet aber laufend Aufwand.
Weiterführend
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