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Verlustverrechnung bei Termingeschäften: Die 20.000-€-Grenze

Wie die Begrenzung funktioniert

Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitaleinkünften. Zusätzlich gilt eine 20.000-€-Jahresgrenze: Mehr Verluste werden vorgetragen und in Folgejahren nur wieder bis 20.000 € pro Jahr verrechnet.

Was als Termingeschäft gilt

InstrumentTermingeschäft?
CFDJa
Futures / OptionenJa
Zertifikate (Knock-out, Hebelprodukte)oft ja
Aktien direktNein
ETFNein
Krypto-SpotNein (§ 23 EStG)
Krypto-FuturesJa

Beispielrechnung

Trader macht 50.000 € Gewinn aus CFDs und 80.000 € Verlust. Verrechnung: nur bis 20.000 € – er versteuert 30.000 € Gewinn, obwohl er wirtschaftlich 30.000 € verloren hat. 60.000 € Verlust gehen in den Verlustvortrag und werden in den nächsten Jahren mit max. 20.000 € pro Jahr verrechnet.

Was Trader tun können

Erstens: Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres saldieren, möglichst nicht über Jahreswechsel verschieben. Zweitens: Eine Trader-GmbH prüfen – Kapitalgesellschaften unterliegen der Begrenzung nicht, dafür greift Körperschaft- und Gewerbesteuer. Drittens: Die Verfassungsmäßigkeit ist beim BVerfG anhängig – Steuerbescheide sollten offen gehalten werden.


FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verrechnungsgrenze?

20.000 € pro Jahr für Verluste aus Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Höhere Verluste werden vorgetragen und in Folgejahren ebenfalls nur bis 20.000 € verrechnet.

Sind Krypto-Verluste auch betroffen?

Spot-Krypto fällt unter § 23 EStG mit eigener Verlustverrechnung. Krypto-Futures hingegen gelten als Termingeschäfte und unterliegen der 20.000-€-Grenze.

Lohnt sich eine Trader-GmbH?

Bei jährlichen Gewinnen ab ca. 80.000–100.000 € und hohen Verlustpotenzialen oft ja. Die GmbH umgeht die Verlustverrechnungsbeschränkung, kostet aber laufend Aufwand.

Weiterführend

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